Information: Ersatz der alten Elektroheizung - Informationsanlass
Laut dem Kantonalen Energiegesetz KEnG müssen bis Ende 2031 alle zentralen Elektrospeicherheizungen, dezentrale Geräte wie Elektroöfen und Infrarotpaneelen zur Gebäudebeheizung ersetzt werden. Ebenso ist der Ersatz einer Ölheizung mit einer neuen Ölheizung nicht mehr in allen Gebäuden erlaubt. Neu sind Besitzende von Gas- und Ölheizungen selbst verantwortlich für die regelmässige Feuerungskontrolle.
Häuser und Wohnungen, welche immer noch mit Elektroheizungen, Gas- oder Ölheizungen ausgestattet sind, sollten jetzt die Umstellung planen. Fernwärme, Wärmepumpen oder Holzheizungen sind mögliche Lösungen.
Zusammen mit der Gemeinde Zweisimmen informiert das Amt für Umwelt und Energie am Energie- und Klima-Talk über Rahmenbedingungen, Vorgehensweisen, Beratungen und Fördermöglichkeiten. Fachexperten zeigen verschiedene Lösungen und Praxisbeispiele auf.
Haben Sie bereits Fragen an unsere Experten? Reichen Sie diese gleich zusammen mit Ihrer Anmeldung ein, oder während der Veranstaltung im Chat oder direkt vor Ort.
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung für den kostenlosen Anlass mit anschliessendem Apéro oder per Livestream entgegen.
(Quelle Text: Amt für Umwelt und Energie)
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